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Rechtlicher Hinweis

Das gesamte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz.


Es erfolgt keine Steuer– und Rechtsberatung.